Börsenblatt Titelschutz-Anzeigen

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Unsere Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Anzeigen in den Print- und Online-Produkten der MVB Marketing und Verlagsservice des Buchhandels GmbH, Frankfurt am Main (nachfolgend: MVB). Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zu.

1. „Anzeigenauftrag” im Sinn der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Inserenten (nachfolgend: Auftraggeber) in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung bzw. der Vertrag über die öffentliche Zugänglichmachung einer oder mehrerer Anzeigen in einem Online-Auftritt der MVB entsprechend den von MVB angebotenen Formaten, Platzierungen und Zeiträumen sowie der etwaigen Verlinkung einer Anzeige zu der vom Auftraggeber benannten Ziel-Website. Dem Anzeigenauftrag liegt die jeweils gültige Anzeigen-Preisliste zugrunde. Bei geänderten Anzeigenpreisen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen in Kraft.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres ab Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln. Bei von MVB nicht zu vertretender Nichterfüllung des Auftrags hat der Auftraggeber, unbeschadet weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen gewährtem und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zurückzuvergüten.

3. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern oder an bestimmten Plätzen in Druckschriften erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, Ausgaben oder Plätzen erscheinen soll, und dies von MVB ausdrücklich bestätigt worden ist. Dies gilt entsprechend für die Aufnahme und Platzierung einer Anzeige in einem Online-Auftritt der MVB.

4. Veröffentlicht (Druckschriften) oder öffentlich zugänglich gemacht (Online-Produkte) werden können grundsätzlich alle Anzeigen, die im weitesten Sinne Bezug zum Buchhandel haben. Sie müssen die eindeutige Firmenbezeichnung des Inserenten enthalten, möglichst auch die Verlagsadressen sowie die üblichen bibliografischen Angaben. Anzeigentexte werden nicht auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Für Rechtsmängel wird keine Haftung übernommen. MVB behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge abzulehnen, wenn gegen das mit der Anzeige zu bewerbende Werk ein der Anzeigenabteilung zur Kenntnis gekommener Rechtstitel vorliegt, die Anzeige offensichtlich wettbewerbswidrig ist oder deren Inhalt sonst gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für MVB unzumutbar ist. Anzeigen können auch zurückgewiesen werden, wenn die begründete Annahme besteht, dass durch sie die Gefühle eines nicht unerheblichen Teils der Leser verletzt werden. Beilagenaufträge sind für MVB erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift / des Online-Produktes erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. MVB hat das Recht, die Schaltung einer Anzeige in einem Online-Produkt sofort zu unterbrechen, wenn Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass die Anzeige und / oder die hiermit etwaig verlinkte Ziel-Website rechtswidrig sind und / oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und / oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und / oder Dritte Maßnahmen – gleich welcher Art – gegen MVB ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und / oder Rechtsverletzung stützen. Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist. Der Auftraggeber ist über die Unterbrechung der Anzeigenschaltung unverzüglich zu unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts aufzufordern. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist steht MVB ein fristloses Kündigungsrecht zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb der Frist die Schaltung einer anderen Anzeige und – sofern die Verlinkung im Anzeigenauftrag ausdrücklich vereinbart war – die Verlinkung mit einer anderen Ziel-Website zu verlangen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber wird MVB von Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freistellen, die aus der Rechtswidrigkeit der Anzeige und / oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren, sowie ihr die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen. Soweit Ladenpreise angegeben werden, wird davon ausgegangen, dass es sich um gebundene Preise im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes handelt. Bei gebundenen Preisen hat die Preisangabe in den Währungen Euro (D) und Euro (A) zu erfolgen. Nicht gebundene Ladenpreise müssen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gekennzeichnet werden. Die Anzeigenabteilung kann von den Inserenten entsprechende Nachweise verlangen. Für die Richtigkeit der Preisangaben haftet der Inserent und stellt MVB von jeglichen Ansprüchen frei. Nettopreise von einzelnen Verlagserzeugnissen dürfen nicht enthalten sein. Mindestnettowarenwerte für Mengenbestellungen können jedoch genannt werden – z. B. im Rahmen von Werbeaktionen. Stellenanzeigen dürfen keine bezifferten Angaben über das Gehalt oder über sonstige bezifferte Zahlungen enthalten. „Überdurchschnittliche“ Gehälter dürfen angeboten werden, nicht „übertarifliche“. Änderungen der Ladenpreise sind unter Angabe der ISBN, des Autors und / oder Kurztitels so rechtzeitig aufzugeben, dass die Anzeige mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Preisänderung im Börsenblatt erscheint.

5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von MVB mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

6. Für die rechtzeitige Lieferung eines lesbaren Anzeigentextes, einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. MVB gewährleistet für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für die rechtzeitige Lieferung eines Anzeigentextes, Werbebanners und / oder sonstiger vereinbarter Bestandteile der Anzeige in einem Online-Produkt ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Lieferung des Auftraggebers hat den im Anzeigenauftrag vereinbarten technischen Spezifikationen zu entsprechen. Die durch Nichteinhaltung der technischen Spezifikationen anfallenden Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber wird den Online-Auftritt, in dem
die Anzeige platziert ist, unverzüglich nach der ersten Schaltung untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von einer Woche nach der ersten Schaltung rügen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Anzeige als genehmigt.

7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck bzw. öffentlicher Zugänglichmachung der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt MVB eine hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Für Mängel bei der Abrufbarkeit der Anzeige aus dem Internet, auf die MVB keinen Einfluss hat, wie Mängel der Funktionsfähigkeit der Leitungen zu den von MVB genutzten Servern, Stromausfälle oder Angriffe Dritter auf den genutzten Server, mit dem Ziel, diesen arbeitsunfähig zu machen (z. B. Denial of Service Attacks), hat MVB nicht einzustehen. MVB erbringt ihre Online-Leistungen mit einer Verfügbarkeit über das Internet von 98 % im Monat (30 Tage). MVB wird sich darum bemühen, ihre Online-Produkte in diesem Rahmen zum Abruf für Internetnutzer bereitzuhalten; sie schuldet
jedoch nicht den erfolgreichen Datenabruf im Einzelfall. Schadensersatzansprüche sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Körperschäden. Der Haftungsausschluss erstreckt sich ferner nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der MVB, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet MVB darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Eine Haftung aus Garantieübernahme bleibt unberührt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. MVB berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr bei der Rücksendung des Probeabzugs mitgeteilt werden.

9. Der Anzeigenrechnung wird ein Seitenbeleg beigefügt. Die Zahlung des Rechnungsbetrags hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum können 2 % Skonto abgezogen werden. Bei Zahlungsverzug oder Stundung können Zinsen in Höhe von 2 % über LZB-Diskont ohne vorherige nochmalige Inverzugsetzung berechnet werden. Die Aufnahme weiterer Anzeigen kann von der Bezahlung fällig gewordener Rechnungen und von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden. Letzteres gilt auch für Inserenten, mit denen MVB nicht im laufenden Geschäftsverkehr steht. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist MVB berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

10. Bei Anzeigengestaltungsaufträgen tritt MVB lediglich als Mittler zwischen dem Anzeigenkunden und der einzuschaltenden Litho-Anstalt auf.

11. Anfallende Kosten für Korrekturarbeiten hat der Auftraggeber zu bezahlen. Gelieferte Datenträger werden nur auf Wunsch und mit Berechnung des Aufwands und der Portokosten zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

12. Bei Chiffreanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigefügten Unterlagen an den Interessenten unmittelbar zurückzusenden.

13. Im Falle höherer Gewalt kann MVB vom Vertrag zurücktreten. Die von ihr bis dahin gemachten Aufwendungen sind ihr in voller Höhe zu erstatten.

14. Stornierungen von Anzeigenschaltungen können nur bis zum jeweiligen Anzeigenschluss
angenommen werden. Stornierungen von Vorzugsplatzierungen können nur bis zu 14 Tage vor Anzeigenschluss angenommen werden. Bei einer nach dem jeweiligen Anzeigenschluss bei MVB eingehenden Stornierung bleibt der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Anzeigenentgelts sowie anderer etwaiger Entgelte oder Kosten in voller Höhe bestehen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

15. Wenn eine Firma Anspruch auf den Vorzugstarif hat, jedoch Anzeigen im Interesse von ihr gehörenden Unternehmen oder Unternehmenszweigen aufgibt, die nicht Mitglieder des Börsenvereins oder nicht buchhändlerischer Art sind, ist der Tarif für Nichtmitglieder anzuwenden.

16. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main, Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, nach Wahl der MVB Frankfurt am Main oder Hamburg.

Sitz der Gesellschaft: Frankfurt / Main.
Eingetragen unter der Nr. B 9240 beim Registergericht Frankfurt / Main.
Geschäftsführer: Ronald Schild, Frankfurt / Main.

AGBs(PDF, 60 KB)

Merkblatt (PDF, 50 KB)

 

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