Seit dem 1.1.1995 ist das Recht des Titelschutzes in den §§ 5 und 15 Markengesetz (MarkenG) geregelt (die einschlägigen Bestimmungen können Sie hier nachlesen).
Sie können Ihren geplanten Titel oder Titelvarianten schützen, wenn Sie eine so genannte Titelanzeigen im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel schalten. Die Vorankündigung eines Titels im Börsenblatt ist keine Voraussetzung für das Entstehen des Titelschutzes, jedoch kann durch eine solche Anzeige eine Vorverlegung dieses Schutzes auf den Zeitpunkt der Titelankündigung erreicht werden. Dies gilt jedoch nur unter den folgenden zwei Voraussetzungen: Zum einen muss das Werk im Zeitpunkt des Erscheinens der Anzeige bereits in Vorbereitung sein, zum anderen muss das Werk in angemessener Frist unter dem angekündigten Titel erscheinen.
Gerne nehmen wir Ihre Anzeigen für Titelschutz auch online hier entgegen.
Alle in den zurückliegenden sechs Monaten im BÖRSENBLATT veröffentlichten Titelschutzanzeigen stehen für Sie hier zum Durchsuchen bereit.
Titelschutz in standardisiertem Format, Abrechnung auf Titelbasis:
| Meldeweg | Preis Mitgleider Börsenverein | Preis Nichtmitgleider |
|---|---|---|
| Online (Grundpreis inkl. erster Titel) |
25 € | 50 € |
| Online jeder weitere Titel | 2,90 € | 5,80 € |
| andere Meldewege (E-Mail, Fax) Grundpreis inkl. erster Titel |
28 € | 3,20 € |
| andere Meldewege jeder weitere Titel | 5,80 € | 6,40 € |
Die aktuelle Börsenblatt-Preisliste finden Sie auch hier zum Download.